Höhere Abgeltung für enteignetes Kulturland im Kanton Schwyz
Der Schwyzer Kantonsrat hat die Entschädigung bei Enteignungen von Landwirtschaftsland festgelegt.
In der Debatte am Mittwoch entschied das Parlament, die Abgeltung höher anzusetzen, als dies die Regierung vorgeschlagen hatte.
So beträgt die künftige Mindestentschädigung pro Quadratmeter nicht 15, sondern 20 Franken.
Höhere Mindestentschädigung würde auch zu weniger Rechtsstreitigkeiten führen
Mit 84 zu 5 Stimmen folgte der Kantonsrat seiner vorberatenden Kommission, die eine höhere Enteignungsabgeltung beantragt hatte.
Dadurch könne den berechtigten Interessen der betroffenen Grundeigentümer angemessener und fairer entsprochen werden, sagte der Kommissionssprecher.
Eine höhere Mindestentschädigung würde auch zu weniger Rechtsstreitigkeiten führen, hiess es weiter in der Debatte.
Dreifache des Schätzungswertes wird vergütet
Gemäss der schliesslich einstimmig genehmigten Vorlage wird bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland neu das Dreifache des Schätzungswertes vergütet.
Damit folgt eine Angleichung an die neue Bundesrechtsregelung und somit eine Gleichbehandlung der Betroffenen.
Die maximale Abgeltung beträgt 30 Franken pro Quadratmeter.