Schwyz plant Liegenschaften für neue Nutzungen umzuzonen

Gemeinde Schwyz
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Wie die Gemeinde Schwyz mitteilt, sollen mit der Teilrevision des Zonenplans neue Optionen für eine künftige Nutzung der gemeindeeigenen Grundstücke entstehen.

Die Gemeinde Schwyz.
Die Gemeinde Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Gemeinderat Schwyz plant, das ehemalige Schulhaus Aufiberg, das vormalige Feuerwehrlokal Oberschönenbuch sowie die Teilfläche Friedhofstrasse Ost direkt gegenüber der Friedhofsanlage gelegen, umzuzonen.

Auf diese Weise entstehen für diese Grundstücke in Zukunft neue Nutzungsoptionen

Der Gemeinderat Schwyz hat sich im Rahmen einer Analyse ausführlich mit dem gemeindeeigenen Grundeigentum befasst.

Dabei wurde festgestellt, dass auf einem langfristigen Zeithorizont gesehen weder für das ehemalige Schulhaus Aufiberg noch für das vormalige Feuerwehrlokal Oberschönenbuch Absichten einer öffentlichen Nutzung auszumachen sind.

Geplante Umzonung von Grundstücken

Da die Nutzungsmöglichkeiten dieser beiden Grundstücke mit der Zugehörigkeit zur öffentlichen Zone stark eingeschränkt werden, ist eine Umzonung in die benachbarte dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung für das Schulhaus Aufiberg vorgesehen.

Das ehemalige Feuerwehrlokal in Oberschönenbuch soll der ebenfalls angrenzenden zweigeschossigen Wohnzone locker zugewiesen werden.

Gleichzeitig mit dieser dafür notwendigen Teilrevision der Zonenplanung soll auch die Teilfläche Friedhofstrasse Ost in die direkt benachbarte zweigeschossige Wohnzone dicht umgezont werden.

Dieses Teilstück gehört zwar historisch gewachsen zur Friedhofparzelle.

Vorhandene Landreserven in der Friedhofsanlage

Jedoch ist dieser Teil des Grundstücks durch eine Durchgangsstrasse mit etlichen Parkierungsmöglichkeiten deutlich von der eigentlichen Friedhofsanlage abgetrennt.

In den letzten Jahren ist zudem eine deutliche Tendenz auszumachen, dass als Bestattungsform die Kremation der Erdbestattung vorgezogen wird.

Mit den vorhandenen Landreserven innerhalb der bestehenden Friedhofsanlage können die entsprechenden Platzbedürfnisse problemlos und langfristig abgedeckt beziehungsweise gesichert werden.

Über die künftige Verwendung der erwähnten Grundstücke und Teilflächen wird der Gemeinderat Schwyz nach deren Umzonung weitere Überlegungen anstellen.

Das Mitwirkungsverfahren läuft bis 16. Oktober 2023

Klar ist, dass sowohl bei der Teilrevision des Zonenplans als auch bei einer allfälligen Veräusserung von Grundeigentum die Stimmbürger das letzte Wort haben werden.

Vom 15. September 2023 bis am 16. Oktober 2023 dauert das Informations- und Mitwirkungsverfahren, in dessen Rahmen Einwendungen und Vorschläge gemacht werden können.

Die Detailunterlagen können ab diesem Zeitpunkt bei der Abteilung Hochbau der Gemeinde Schwyz eingesehen werden.

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