Schwyz: Zeughausareal erreicht entscheidende Phase
Das Zeughausareal in Schwyz geht in die entscheidende Phase. Mit Abstimmungen zu neuen Richtlinien und dem Baukredit wird die Entwicklung 2025 vorangetrieben.
Wie die Gemeinde Schwyz berichtet, gelangt das Generationenprojekt zur Entwicklung des Zeughausareals nach längerer Vorbereitungszeit in die entscheidende Phase. Mit den Abstimmungen zum Kompetenzreglement und dem Baukredit ist das Schwyzer Stimmvolk direkt involviert.
«Mit der Entwicklung des Zeughausareals stehen wir inmitten eines öffentlichen Konkurrenzmarkts und nicht in einem geschützten Rahmen. Die Faktoren Zeit und Rechtssicherheit sind für potenzielle Investoren von entscheidender Bedeutung, das zeigen Erfahrungen bei vergleichbaren Arealentwicklungen in der Schweiz deutlich.»
Im Interview mit dem «Bote der Urschweiz» legte Gemeindepräsident Peppino Beffa Mitte Oktober den Standpunkt des Gemeinderates dar.
Die Handlungsfähigkeit sichern
Das Kompetenzreglement stellt den nächsten logischen Schritt für die Entwicklung des Areals dar. Es schafft die Rahmenbedingungen, damit der Gemeinderat die Kompetenzen für die Vergabe der Unterbaurechte erhält und auf diese Weise das Areal auf dem freien Markt konkurrenzfähig positionieren kann.
Investoren ihrerseits erhalten die nötige Sicherheit und Verbindlichkeit. Ansonsten wäre bei jeder Landvergabe eine Volksabstimmung erforderlich, was die Entscheidungsprozesse empfindlich verlangsamen würde. Es geht damit auch darum, dass der Gemeinderat die Handlungsfähigkeit der Gemeinde sichern kann und muss.
Das Reglement sichert gleichzeitig auch Möglichkeiten zur Einflussnahme für die Bevölkerung. Der Gemeinderat wird bei der Landvergabe von einer Kommission unterstützt, in der Vertreter der Ortsparteien, Fachleute und das lokale Gewerbe vertreten sind. Das Kompetenzreglement gelangt am 9. Februar 2025 zur Abstimmung.
Einmalige Gelegenheit dank Bund, Kanton und Armasuisse
Neben dem Abgabereglement steht auch der Volksentscheid über den Baukredit für die Erschliessung an. Beim Schwyzerhof wird ein neuer Kreisel erstellt. Die daran anschliessende Franzosenstrasse wird entlang des Schuler-Areals in Richtung der Bahngleise verlegt und der bestehende Freiverlad in Richtung Süden verschoben.
Schliesslich wird zur Erschliessung des Areals und namentlich auch zur Entlastung von Ibach und Seewen die Muotabrücke West realisiert. Nebst der Beteiligung des Bundes mit Agglo-Geldern spricht der Kanton einen finanziellen Beitrag für die Erschliessung des Entwicklungsschwerpunkts und auch die Armasuisse hat aufgrund des abgeschlossenen Baurechtsvertrags einen Beitrag zu leisten.
Dank dieser substanziellen Beiträge, die normalerweise in dieser Form nicht möglich sind, verbleiben der Gemeinde damit Restkosten von insgesamt rund zehn Millionen Franken. «Es bietet sich uns hier die einmalige Gelegenheit, zu vertretbaren Kosten die Brache Zeughausareal zu erschliessen und gleichzeitig die umliegende Infrastruktur zukunftsfähig zu gestalten», sagt dazu Gemeindepräsident Peppino Beffa.
Stimmbevölkerung entscheidet über Baukredit und Erschliessung
Zur Erinnerung: Die Gemeinde Schwyz ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, das eingezonte Bauland zu erschliessen und die entsprechenden Kosten dafür zu tragen. Dies unabhängig davon, ob das Zeughausareal entwickelt wird oder nicht.
Kommt dazu: Es werden keine weiteren Einzonungen möglich sein, bis das Gebiet erschlossen ist. Über die Ausgabenbewilligung respektive den Baukredit für die Erschliessungswerke wird die Stimmbevölkerung 2025, spätestens jedoch 2026 an der Urne entscheiden.