Schwyzer Regierung spricht sich gegen das Stimmrechtsalter 16 aus
Im Kanton Schwyz sollen Schweizer Jugendliche nicht schon ab 16 Jahren abstimmen und wählen dürfen. Die Regierung spricht sich in ihrer Antwort auf eine SP-Motion gegen die Senkung des Stimmrechtsalter aus. Der Kanton Schwyz müsse in dieser Angelegenheit nicht vorpreschen.
Die Regierung wolle die Behandlung der Verfassungsvorlage auf Bundesebene abwarten, damit «der gewichtige Nachteil des Auseinanderfallens von eidgenössischem und kantonalem Stimm- und Wahlrechtsalter nicht zum Tragen komme», schreibt die Regierung in ihrer am Montag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss.
Dass die zivilrechtliche Volljährigkeit und das politische Mündigkeitsalter unterschiedlich geregelt werden sollen, überzeuge sie nicht. Auch das Erwachsenenstrafrecht und die Steuerpflicht griffen schliesslich erst ab 18 Jahren.
Weiter schreibt die Regierung, dass trotz zahlreicher Revisionsbestrebungen im Bund und in den Kantonen in den vergangenen 15 Jahre bis heute einzig der Kanton Glarus das aktive Stimm-und Wahlrecht mit 16 Jahren kenne. Für den Kanton Schwyz bestehe diesbezüglich somit «kein Bedarf für ein Vorpreschen».
Die Motionäre wollen den Regierungsrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage zum Aktiven Stimm- und Wahlrecht 16 auszuarbeiten. Die demografische Entwicklung habe dazu geführt, dass heute zukunftsweisende politische Weichenstellungen von der ältesten Generation gestellt würden, schreiben sie. Das Stimm- und Wahlrecht für die Jungend sei der beste Weg, sie für den demokratischen Prozess zu gewinnen.
Das Stimmrechtsalter 16 ist auch in anderen Kantonen und auf Bundesebene ein Thema. Das Urner Stimmvolk beispielsweise entscheidet am 26. September über das Stimmrechtsalter 16.
In Neuenburg scheiterte 2020 eine Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 vor dem Volk. Zuletzt lehnten die Parlamente der Kantone Waadt, Zug, Aargau, Solothurn und Schaffhausen entsprechende Vorstösse ab. In Bern, Luzern und Zürich ist das Thema in kantonalen Parlamenten hängig.