Schwyzer Schülerinnen und Schüler sollen vor den Sommerferien ein Jahreszeugnis erhalten. Die Grundlage dafür bilden die Beurteilungsanlässe des ersten und zweiten Semesters. Zudem wird der Ausfall des Präsenzunterrichts wegen der Corona-Pandemie im Zeugnis vermerkt.
Zeugnis
Ein Kugelschreiber in einer Grundschule auf einem Zeugnis. (Symbolbild, Archiv) - dpa
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Bezüglich Promotion, Übertritte und Umstufungen gelte der Grundsatz, dass die Steignormen für das Schuljahr 2019/2020 ausser Kraft gesetzt werden, teilte der Schwyzer Erziehungsrat am Donnertag mit. Am Ende des Schuljahres erfolge somit für alle Schülerinnen und Schüler die Promotion.

Repetitionen sollen auf Fälle beschränkt werden, die mit einer Empfehlung durch die Abteilung Schulpsychologie begleitet seien und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten erfolgten, heisst es weiter. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Kind und kein Jugendlicher bloss aufgrund der Corona-Pandemie einen Nachteil in Kauf zu nehmen habe.

Vorderhand noch ausstehend sind die Entscheide für die Auswirkungen auf die Gymnasien. Sobald EDK und Bund entsprechende Grundsatzentscheide gefällt haben werden, will der Erziehungsrat die kantonale Umsetzung beschliessen.

Weiter betont der Erziehungsrat, dass der Lehrplan aufgrund der Corona-Pandemie nicht eingeschränkt werde. Aufgrund des Fernunterrichts entstandene Kompetenzlücken sollen dank der Ausrichtung des Lehrplans auf Zyklen zu einem späteren Zeitpunkt aufgearbeitet werden.

Zur Unterstützung solcher Bestrebungen können die Schulen im ersten Semester des kommenden Schuljahres zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in den Bereichen «Integrative Förderung» und «Deutsch als Zweitsprache» beantragen.

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