SOB fährt regulären Fahrplanbetrieb wieder hoch
Am 11. Mai 2020 löst die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) den Übergangsfahrplan ab. Auflagen wie Abstand und Hygiene bleiben dennoch bestehen.
«Mit der Lockerung der Massnahmen des Bundes in Sachen Coronavirus werden wieder mehr Menschen unterwegs sein», begründet die SOB die Wiederaufnahme des regulären Fahrplans. Auch die SOB erhöht per 11. Mai 2020 ihr Angebot und fährt mit Ausnahme eines Nachtbusangebots wieder nach regulärem Fahrplan.
Die Linien S13 und S40 verkehren wieder wie gewohnt im Halbstundentakt. Zudem nimmt die Südostbahn auf der Linie S27 den Betrieb während der Hauptverkehrszeiten von Montag bis Freitag wieder auf. Der Voralpen-Express (zwischen St. Gallen und Rapperswil wieder mit Verstärkung während der Hauptverkehrszeiten, aber noch mit geschlossenen Verpflegungszonen), die S4 und die S31 fahren weiterhin unverändert im Stundentakt. Das Wochenend-Nachtbusangebot Wil– Wattwil–Nesslau bleibt bis auf Weiteres eingestellt.
Schutz der Fahrgäste und Mitarbeitenden
Trotz der Öffnung hat der Schutz der Mitarbeitenden und der Fahrgäste für die Südostbahn oberste Priorität. «Die SOB orientiert sich an den Reinigungs- und Hygienevorgaben des öV-Schutzkonzepts und setzt ab 11. Mai 2020 diverse Massnahmen um», schreibt das Unternehmen in der Medienmitteilung.
So soll beispielsweise die Reinigung insbesondere von Kontaktflächen intensiviert, in den grösseren Bahnhöfen Desinfektionsmittelspender aufgestellt und auf dem Voralpen-Express wieder Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleiter eingesetzt werden. Zudem würden die Öffnungszeiten in den Bahnzentren sukzessive angepasst. Mitarbeitende im Kundenkontakt würden zudem mit Hygienemasken und Desinfektionsmitteln für den Selbstschutz ausgestattet.
Hygienemasken und Vermeiden von Stosszeiten
Weiterhin empfiehlt die SOB den Fahrgästen, bestimmte Reisezeiten zu meiden. «Reisende sollen, wenn möglich, die Stosszeiten vermeiden und schwächer frequentierte Verbindungen nutzen», schreibt die SOB. Das öV-Schutzkonzept basiere auf den Empfehlungen des Bundes und setze auch auf die Eigenverantwortung der Reisenden und die Rücksicht aufeinander. «Falls die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, wird gemäss den Vorgaben des BAG das Tragen einer Hygienemaske dringend empfohlen», heisst es weiter.