Start der öffentlichen Mitwirkung zur Schutzzonenplanung

Gemeinde Schwyz
Gemeinde Schwyz

Schwyz,

Die Gemeinde Schwyz aktualisiert ihren Schutzzonenplan und das Schutzreglement. Heute startet die öffentliche Mitwirkung. Sie dauert bis am 8. Dezember 2020.

Der Hauptplatz in der Gemeinde Schwyz.
Der Hauptplatz in der Gemeinde Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der heute rechtsgültige Schutzzonenplan der Gemeinde Schwyz wurde im Jahr 2001 genehmigt. Bei den jährlichen Kontrollen der Naturschutzobjekte wurde festgestellt, dass sich in den letzten zwei Jahrzehnten einiges verändert hat.

Während stellenweise Hecken und Trockensteinmauern sowie Feuchtund Trockenwiesen beeinträchtigt wurden, sind andernorts neue entstanden. Mit der vorliegenden Revision beabsichtigt der Gemeinderat, die Schutzzonenplanung den aktuellen Gegebenheiten und den heutigen Ansprüchen anzupassen.

Mehr flächige Naturschutzobjekte, weniger Hecken

Aktuell befinden sich auf dem Schwyzer Gemeindegebiet 87,5 Hektaren (ha) Feucht- und Trockenwiesen. Damit sind die sogenannt flächigen Naturschutzobjekte in den letzten beiden Jahrzehnten um rund 18 ha gewachsen.

Die markante Zunahme kann insbesondere auf die Neuaufnahme von ökologisch wertvollen Feucht- und Trockenstandorten zurückgeführt werden. Zusätzlich wurden die Flächen mit neuen technischen Hilfsmitteln aufgenommen wurden.

Die Bilanz der für die Vernetzung von Kleintieren wichtigen linearen Schutzobjekte wie Trockensteinmauern und Hecken ist hingegen durchmischt. Während ein paar Trockensteinmauern hinzugekommen sind, musste in der revidierten Schutzzonenplanung ein Verlust von 2.4 km Hecken festgestellt werden.

Das liegt an der fortschreitenden Verwaldung, an genaueren Messweisen, aber auch daran, dass geschützten Hecken stellenweise entfernt worden sind. Um solche Verluste künftig zu vermeiden, plant der Gemeinderat, für den Unterhalt von Hecken und Trockensteinmauern finanzielle Unterstützung bereitzustellen. Bislang erhielten nur flächige Schutzobjekte eine Pflegeunterstützung.

Leitplanung für das Ortsbild

Die Anforderungen an den Ortsbildschutz haben aufgrund diverser Gerichtsentscheide stark zugenommen. Die Gemeinde Schwyz möchte die Verantwortung gegenüber der historischen Bausubstanz sowie der Pflege einer ansprechenden Baukultur wahrnehmen.

Mit dem Instrument der Leitplanung für die Ortskerne Schwyz, Seewen und Ibach, wurde die entsprechende Grundlage geschaffen. Den Bauherren, Planern und der Baubewilligungsbehörde werden damit die angestrebte Erhaltung und Weiterentwicklung der historischen Bausubstanz, Vorgaben zur Qualität und der Umgang mit den ortstypischen, identitätsstiftenden Merkmalen aufgezeigt.

Die Leitplanung soll nach der Auswertung der öffentlichen Mitwirkung in Kraft treten und dient als Beurteilungsgrundlage für die Gemeindebehörden. Im neuen Schutzreglement wird zudem auf diese Grundlage Bezug genommen – neu werden Planer proaktiv vor Baugesuchserarbeitung durch die Gemeinde, gestützt auf die Leitplanung, über die Rahmenbedingungen beraten.

Schutzzonenplanung liegt auf

Heute beginnt die öffentliche Mitwirkungsauflage, welche bis am 8. Dezember 2020 dauert. Sämtliche Unterlagen und ein Mitwirkungsformular können während dieser Zeit auf der Homepage der Gemeinde Schwyz mit dem Stichwort «Schutzzonenplan» abgerufen werden.

Alternativ können die Unterlagen auch bei der Abteilung Hochbau, Herrengasse 23, während den üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Im Rahmen der Mitwirkung können sich alle mit dem Online-Mitwirkungsformular oder schriftlich bei der Abteilung Hochbau zu den Inhalten äussern. Auf eine Informationsveranstaltung wird aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie verzichtet.

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