Wie die Gemeinde Wünnewil-Flamatt mitteilt, überlegt der Gemeinderat, wegen unerwünschten Vorkommnissen das Areal für eine bestimmte Zeit abzusperren.
Abfall/Littering: Gesetze und Verordnungen. (Symbolbild)
Abfall/Littering: Gesetze und Verordnungen. (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli
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Auf dem Sportareal Birch Wünnewil kommt es wiederholt zu Littering, Verletzung der Sorgfaltspflicht und Lärmbelastung der Anwohner unter anderem durch das Spielen an die Banden.

Der Gemeinderat behält sich bei weiteren solchen Vorkommnissen vor, das Areal ausserhalb der Nutzungszeiten durch die Schulen und den FC Wünnewil-Flamatt, für eine zu bestimmende Zeit abzusperren.

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