Keine Benachteiligung von Frauen in Walliser Staatsanwaltschaft

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Bei der Neubesetzung von Posten in der Walliser Staatsanwalt sind drei Frauen nicht diskriminiert worden. Der Grosse Rat hat am Dienstag einen Bericht der Justizkommission gutgeheissen, der die Vorgänge untersucht hatte.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frauen hatten kritisiert, sie seien bei der Ernennung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aufgrund ihres Geschlechts und weil sie die Institution kritisiert hatten, benachteiligt worden.

Das Kantonsparlament hält diese Vorwürfe für «unbegründet».

Das Amt der Staatsanwaltschaft hatte drei Staatsanwältinnen im Dezember 2020 formell mitgeteilt, dass es erwäge, ihre Verträge nicht zu verlängern. Eine dieser Staatsanwältinnen reichte daraufhin ihren Rücktritt per 30. Juni 2021 ein. Die beiden anderen verfolgten eine neuerliche Ernennung.

Bislang war das Kantonsparlament für die Erneuerung der Mandate aller Staatsanwälte zuständig. Nach einer Änderung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die Organisation der Justiz ernennt der Grosse Rat alle vier Jahre das Amt der Staatsanwaltschaft und dieses ernennt die Staatsanwälte.

Die Schlussfolgerungen des Berichts boten kaum Anlass zu Diskussionen im Plenum des Grossen Rats. Fast alle Fraktionen hiessen den Bericht gut, es gab nur vereinzelt Kritik.

Die Staatsanwaltschaft habe das Recht, sich von Mitarbeitern zu trennen, betonte Stéphane Ganzer, Präsident der Justizkommission, bei der Präsentation des Berichts im Grossen Rat.

Die FDP begrüsst die «beruhigenden» Schlussfolgerungen, die der Bericht enthält. Die Nicht-Nomination der beiden Staatsanwältinnen habe ausschliesslich auf objektiven Elementen basiert, die mit der Bewertung ihrer Arbeit verbunden seien, heisse es im Bericht.

Die beiden Staatsanwältinnen waren jedoch der Meinung, dass sie «von dem Moment an, als sie Verantwortung übernehmen wollten und mit ihren männlichen Kollegen konkurrierten, auf Schwierigkeiten stiessen».

Die CVP des Unterwallis wies darauf hin, dass der Frauenanteil in der Staatsanwaltschaft mittlerweile bei 58 Prozent liege. Das Amt der Staatsanwaltschaft, das vom Grossen Rat gewählt werde, bestehe demgegenüber aus fünf Mitgliedern, von denen vier Männer seien. «Es wird unsere Aufgabe sein, dieses Verhältnis zu verbessern», sagte Ganzer.

Die SVP-Vertreterin Cynthia Trombert monierte, der Fall zeige einen Mangel an Führung seitens des Staatsanwaltschaft und sie frage sich, ob diese in der Lage sei, Spannungen abzubauen.

Die schärfste Kritik kam von der Sozialdemokratin Doris Schmidhalter-Näfen. Sie bedauert, dass der Justizrat nicht mit Personen ausserhalb der Staatsanwaltschaft gesprochen hat, die mit den Staatsanwälten zusammenarbeiten, wie zum Beispiel Rechtsanwälte und Polizisten. «Was diesen drei Frauen angetan wurde, ist unerhört», sagte sie.

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