Diegten ruft zum Zurückschneiden von Bepflanzungen auf
Wie die Gemeinde Diegten meldet, werden Strassenanlieger ersucht, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden.
Büsche, Hecken, Sträucher und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen.
Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung.
Durch diese Umstände werden die Verkehrsteilnehmer, motorisiert oder vor allem zu Fuss, gefährdet.
Bestimmte Masse sind einzuhalten
Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen fordert die Gemeinde hiermit alle Besitzer von Gartenanlagen auf, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden.
Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht über die Grundstücksgrenze in das Strassenareal ragen.
Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Trottoirs und Fusswegen sind bis auf eine Höhe von 2,50 Metern senkrecht über der Grenze zurückzuschneiden.
Pflanzen entlang von Strassen und der Fahrbahn sind bis auf eine Höhe von 4,50 Metern senkrecht über der Grenze zurückzuschneiden.