Diegten

Farbgebung an Bauten in Diegten ist bewilligungspflichtig

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Wie die Gemeinde Diegten mitteilt, wurde ein neues Formular für Renovationen und Änderungen der Farbgebung bei Bauten erstellt.

Blick von der Bergfluh bei Eptingen hinunter ins Diegtertal mit den Gemeinden Diegten, Tenniken und Zunzgen.
Blick von der Bergfluh bei Eptingen hinunter ins Diegtertal mit den Gemeinden Diegten, Tenniken und Zunzgen. - Nau.ch / Werner Rolli

Gemäss Punkt 19.1 Zonenreglement Siedlung bedürfen neue Farbgebung und Änderungen an allen Bauten sowie deren Umgebung in der Kernzone der Zustimmung durch den Gemeinderat.

Dieser entscheidet aufgrund von Farbmustern am Gebäude. Er kann hierzu die kantonalen Fachstellen beiziehen.

Gebäudeabbrüche und bauliche Veränderungen von allen Bauten in der Kernzone sind bewilligungspflichtig und erfordern ein ordentliches Baugesuch.

Aussenrenovationen erfordern ein Renovationsgesuch an den Gemeinderat. Dies ist in schriftlicher Form an den Gemeinderat zu richten.

Ein neues Formular «Gesuch Farbgebung» wurde erstellt

Um Renovationen und Änderungen der Farbgebung bei Bauten in der Kernzone dem Gemeinderat mitzuteilen, wurde ein neues Formular «Gesuch Farbgebung» erstellt.

Dieses Formular kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat empfiehlt den Grundeigentümern der Liegenschaften in der Kernzone, alle Absichten über Neu-, Um- oder Anbauten, Renovationen, Zweckänderungen sowie Um- und Neugestaltung der Umgebung mit dem Gemeinderat sowie den zuständigen kantonalen Fachstellen vorab zu klären.

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