Wie die Gemeinde Maisprach informiert, sind die Liegenschaftsbesitzer aufgerufen, Hecken, Sträucher, Bäume, die in den Fahrbahnbereich ragen, zurückzuschneiden.
Die Pfarrkirche St. Maria in Maisprach.
Die Pfarrkirche St. Maria in Maisprach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Sie dürfen entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen nicht zu weit in das Trottoir respektive in den Fahrbahnbereich ragen.

Verantwortlich dafür sind die Liegenschaftsbesitzer. Die Gemeinde bittet diese daher, ihre Bepflanzung auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden.

Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung darf nicht beeinträchtigt sein

Die Höhe muss mindestens 4,5 Meter (über der Fahrbahn) respektive 2,5 Meter (über dem Trottoir) betragen.

Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein.

Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (zum Beispiel bei Sturm) ist ebenfalls zu entfernen.

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