Hundehalter in Diepflingen müssen sich an Regeln halten
Wie die Gemeinde Diepflingen berichtet, ist Hunden unter anderem der Zutritt zum Schul- und Kindergartenareal sowie zu Spielplätzen verboten.
Im überbauten Siedlungsgebiet und an verkehrsreichen Strassen gilt in der Gemeinde Diepflingen generelle Leinenpflicht für Hunde.
Hunde haben keinen Zutritt zu Sportanlagen, Spielplätzen sowie Kindergarten- und Schulareal.
Die Gemeinde macht Hundehalter ausserdem darauf aufmerksam, dass sie verpflichtet sind, den Kot ihrer Hunde auf öffentlichem Grund und landwirtschaftlich genutztem Land sowie fremdem privatem Areal aufzunehmen und ordentlich zu entsorgen.