Nusshof

Nusshof ruft Strassenanstösser zum Pflanzenrückschnitt auf

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Wie die Gemeinde Nusshof berichtet, sind Pflanzen entlang von Strassen und Wegen bis spätestens 14. Juli 2023 grosszügig zurückzuschneiden.

Der Dorfkern und die Hauptstrasse in Nusshof.
Der Dorfkern und die Hauptstrasse in Nusshof. - Nau.ch / Werner Rolli

Überwachsende und herunterhängende Pflanzen sind ein Ärgernis, besonders für die Fussgänger.

Zudem wird die Grünabfuhr erschwert. Tiefhängende Äste und Sträucher dürfen nicht in das Strassenprofil ragen.

Weiter darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden und Strassenschilder müssen sichtbar bleiben.

Bepflanzungen müssen bis Mitte Juli 2023 zurückgeschnitten sein

Die Gartenbesitzer, die Hauswarte sowie alle Bewirtschafter sind wie jedes Jahr ersucht, die Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Fusswege grosszügig zurückzuschneiden.

Es empfiehlt sich, das Material zu häckseln und zu Kompost zu verarbeiten. Es gilt eine Frist bis am 14. Juli 2023.

Wenn bis dann die Bepflanzungen nicht zurückgeschnitten sind, wird dies durch die Gemeinde in Auftrag gegeben und dem jeweiligen Besitzer in Rechnung gestellt.

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