Rothenfluh erklärt Massnahmen wegen Trockenheit
Wie die Gemeinde Rothenfluh bekannt gibt, muss wegen der anhaltenden Trockenheit sparsam mit dem Wasser umgegangen werden.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat sich die Menge des verfügbaren Quellwassers deutlich reduziert. Sollten auch in den kommenden Wochen grössere Regenmengen ausbleiben, können die Quellschüttungen den Bedarf nicht mehr decken.
Der Gemeinderat ersucht deshalb die Einwohner, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen und Gärten, Bäume und Sträucher, wenn überhaupt, nur noch zurückhaltend zu bewässern. Das Waschen von Fahrzeugen sowie das Bewässern von Rasen sind zu unterlassen.
Bei geplanten Bezügen grösserer Wassermengen (zum Beispiel Nachfüllen von Swimmingpools, Abwasserleitungen spülen und so weiter) sollte man sich bitte rechtzeitig mit dem Brunnenmeister Michel Fleury telefonisch in Verbindung setzen.
Widerhandlungen können geahndet werden
Die Dorfbrunnen am öffentlichen Netz und am separaten Brunnenleitungsnetz bleiben in Betrieb, die Bewässerung der öffentlichen Anlagen (zum Beispiel Rasenfeld Sportanlage) erfolgt in einem reduzierten Sparmodus. Die Werkleitungen (Kanalisationen) werden (ausgenommen Notfälle) nicht mehr gespült und die Gemeindefahrzeuge werden nicht mehr gewaschen.
Die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen und Gärten mit Wasser aus Bächen sind seit dem 19. Juli 2022 bis auf Widerruf aufgrund der Verfügung des Kantons Basel-Landschaft verboten. Davon betroffen ist auch die Wasserentnahme aus Bächen für den Gemeingebrauch (Wasserentnahme mit Giesskanne oder Eimer).
Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden. Der Gemeinderat behält sich bei weiter anhaltender Trockenheit vor, kurzfristig weitergehende Massnahmen anzuordnen.