Gerlafingen: Öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan Sackmoos
Wie die Gemeinde Gerlafingen mitteilt, legt sie den Gestaltungsplan Sackmoos 1:500, die Sonderbauvorschriften und den Raumplanungsbericht auf.

Der Gemeinderat Gerlafingen bringt, gestützt auf Paragraf 3 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978, die Gestaltungsplandokumente zum Gestaltungsplan Sackmoos 1:500, die Sonderbauvorschriften und den Raumplanungsbericht zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen öffentlich auf und können vom 10. März bis 11. April 2023 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gleichzeitig können die Unterlagen über die Gemeindewebseite abgerufen werden.
Informationsveranstaltungen am 14. und 27. März 2023
Zusätzlich zur Auflage findet am Dienstag, 14. März, und am Montag, 27. März 2023, jeweils von 17 bis 18 Uhr in der Gemeindeverwaltung eine Fragestunde statt, in der Behördenmitglieder, Architekten und Planer Fragen beantworten und detaillierte Auskünfte geben.
Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und/oder Anregungen unterbreiten.
Die Eingaben sind bis spätestens am 11. April 2023 an die Bauverwaltung Gerlafingen zu richten.