Mitwirkung zur Umlegung des Schulhausbächlis in Gerlafingen
Wie die Gemeinde Gerlafingen schreibt, können die Akten zur Umlegung des Schulhausbächlis Gländ vom 12. Januar bis 12. Februar 2024 eingesehen werden.

Der Gemeinderat Gerlafingen bringt gestützt auf Paragraf drei, Absatz zwei des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 folgende Gestaltungsplandokumente zur öffentlichen Mitwirkungsauflage: den Gestaltungsplan, die Sonderbauvorschriften, den Raumplanungsbericht und das Normalprofil-informativ.
Die Akten können vom 12. Januar bis zum 12. Februar 2024 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Einwendungen und Anregungen bis 12. Februar 2024 einreichen
Innerhalb der genannten Frist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und/oder Anregungen unterbreiten.
Die Eingaben sind bis am 12. Februar 2024 an die Bauverwaltung Gerlafingen zu richten.
Auf telefonische oder schriftliche Voranmeldung beantworten Behördenmitglieder Fragen am Donnerstag, 18. Januar, oder am Mittwoch, 31. Januar 2024, jeweils zwischen 17 und 18 Uhr, im zweiten Obergeschoss der Gemeindeverwaltung.