Solothurner Regierungsrat präzisiert Polizei-Dienstreglement
Der Solothurner Regierungsrat bessert auf Druck des Bundesgerichts beim Dienstreglement für die Kantonspolizei nach.
Das Reglement legt die Kompetenz zur Anordnung einer verdeckten Fahndung einschränkend fest. Die Rechtssicherheit wird gemäss Regierungsrat nun gewährleistet.
Das geänderte Dienstreglement soll am 1. Juni 2023 in Kraft treten, wie die Staatskanzlei Solothurn am Montag, 20. März 2023, mitteilte.
Damit werde die Kantonspolizei die Bestimmungen über die Vorermittlungstätigkeiten operativ umsetzen können.
Die Bevölkerung solle vor modernen Kriminalitätsformen im realen und virtuellen Raum geschützt werden können.
Kantonspolizeigesetz wird konkretisiert und präzisiert
Das Dienstreglement konkretisiert und präzisiert die Bestimmungen des vom Volk im November 2020 gutgeheissenen Kantonspolizeigesetzes.
Der Regierungsrat habe die nötigen Anpassungen an die verlängerte Polizeiausbildung sowie präzisierende Bestimmungen über die Vorladung und Vorführung beschlossen, hiess es.
Ausserdem umfasse die Änderung die konkrete und klare Regelung des Rechtswegs und der zuständigen Beschwerdeinstanzen.
Das Bundesgericht habe aus Transparenzgründen eine entsprechende Regelung auf Verordnungsstufe ausdrücklich begrüsst, hielt die Staatskanzlei fest.
Zentrale Forderung des Bundesgerichts nicht umgesetzt
Eine zentrale Forderung des Bundesgerichts hat der Regierungsrat indes noch nicht umgesetzt.
Es geht um eine präzisierte Regelung und stärkere Einschränkung der automatischen Fahndung nach Fahrzeugen.
Der Regierungsrat will dazu eine «spezifische Verordnung» beschliessen. Bis dahin wird diese Massnahme gemäss Regierungsrat nicht angewandt.
Das Bundesgericht hatte Ende 2022 eine Beschwerde mehrerer Bürger gegen das Polizeigesetz teilweise gutgeheissen.