Baureglement in der Gemeinde Spiez wird angepasst

Nau.ch Lokal
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Region Spiez,

Wie die Gemeinde Spiez bekannt gibt, wird das an die BMBV (Begriffe und Messweisen im Bauwesen) geänderte Reglement vom 25. April bis 27. Mai 2024 aufgelegt.

Blick auf die Gemeinde Spiez mit dem Niesen.
Blick auf die Gemeinde Spiez mit dem Niesen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2008 den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beschlossen.

Ziel der IVHB ist es, die Baubegriffe und Messweisen in den Kantonen und Gemeinden schweizweit zu vereinheitlichen.

Die Vereinheitlichung stützt sich auf die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV).

Die Gemeinde Spiez hat entschieden, das Baureglement ohne materielle Änderungen zu überarbeiten.

Öffentliche Auflage vom 25. April bis 27. Mai 2024

Das angepasste Baureglement lag während der Mitwirkungsfrist vom 17. Juni 2021 bis am 15. August 2021 öffentlich auf. Im November 2021 wurden die Akten zur Vorprüfung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zugestellt.

Der Vorprüfungsbericht ging im Januar 2023 ein.

Die Abteilung Hochbau/Planung/Umwelt überarbeitet aktuell das Baureglement aufgrund des Vorprüfungsberichtes.

Es ist nun vorgesehen, das an die BMBV angepasste Baureglement vom 25. April 2024 bis 27. Mai 2024 öffentlich aufzulegen.

Baugesuche müssen neuem Baureglement entsprechen

Als Projektverfassende beziehungsweise Bauherrschaften informiert die Gemeinde hiermit, dass ab dem ersten Tag der öffentlichen Auflage, das heisst voraussichtlich ab dem 25. April 2024 jegliche Baugesuche (Eingangsstempel massgebend) dem heutigen und dem neuen Baureglement entsprechen müssen.

Laufende (ausgenommen Voranfragen) oder bewilligte Baugesuche und noch nicht ausgeführte Vorhaben betrifft die Umsetzung der BMBV nicht.

Möglichkeit einer vorzeitigen Baubewilligung

Entspricht ein Baugesuch nur den neuen Vorschriften, gibt es die Möglichkeit nach Art. 37 BauG eine vorzeitige Baubewilligung zu beantragen.

Eine vorzeitige Baubewilligung kann jedoch nur erteilt werden, wenn das zuständige Gemeindeorgan die Bauvorschriften beschlossen hat (das heisst Volksabstimmung, welche voraussichtlich im November 2024 geplant ist); die das Bauvorhaben betreffenden Bauvorschriften unbestritten sind (das heisst keine Einsprache gegen den entsprechenden Baureglementsartikel im Rahmen der öffentlichen Auflage der BMBV vorliegt); die zuständige Stelle das heisst das AGR dem Baugesuch zustimmt (das AGR ist jedoch sehr zurückhaltend mit der Erteilung von Zustimmungen).

Sofern ein geplantes Projekt dem jetzigen oder dem neuen Baureglement widersprechen würde, wird um baldige Kontaktaufnahme mit der Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt gebeten, damit das Vorgehen besprochen und allfällige Möglichkeiten aufgezeigt werden können.

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