Gesamterneuerungswahlen 2022/2025 in Neuenhof
Am 13. August 2021 endet die Anmeldefrist zum ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Gemeinde Neuenhof.
Am Sonntag, 26. September 2021, findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, endet die Anmeldefrist für den 1. Wahlgang.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind die entsprechenden Wahlvorschläge, unterzeichnet durch 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Neuenhof, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Neuenhof oder auf der Homepage der Gemeinde bezogen bzw. heruntergeladen werden.