Finanzhilfen für die St. Galler Kultur in der Aprilsession
Die Finanzhilfen für die Kultur sind von der St. Galler Regierung im Herbst 2020 via Notrecht verlängert worden. Nun kommt das entsprechende Gesetz vor den Kantonsrat. Die Unterstützung wird schweizweit nach einheitlichen Kriterien vergeben
Die Finanzhilfen für die Kultur sind von der St. Galler Regierung im Herbst 2020 via Notrecht verlängert worden. Nun kommt das entsprechende Gesetz vor den Kantonsrat. Die Unterstützung wird schweizweit nach einheitlichen Kriterien vergeben
Im Kanton St. Gallen würden seit März 2020 Finanzhilfen für die Kultur ausgerichtet, «um eine nachhaltige Schädigung Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten», heisst es in der Mitteilung des Departements des Innern vom Donnerstag.
Die Basis dafür bilden eidgenössische Erlasse sowie das Covid-19-Gesetz. Die St. Galler Regierung hatte im Herbst letzten Jahres mit einer notrechtlichen Regelung die Weiterführung der Unterstützung ermöglicht. Daraus wurde nun ein Gesetz, über das der Kantonsrat in der kommenden Aprilsession entscheiden wird.
Die Mittel für die Hilfen stammen je zur Hälfte von den Kantonen und vom Bund. Für die Verteilung sind die Kantone zuständig, die dabei einheitliche Kriterien anwenden.
Für die Zeit von November 2020 bis Ende 2021 stehen im Kanton St. Gallen rund 6,5 Millionen Franken zur Verfügung. Die Regierung schätzt den Bedarf allerdings auf insgesamt 19,7 Millionen Franken. Beim Bund soll deshalb eine Aufstockung beantragt werden. Der kantonale Anteil würde sich auf 9,85 Millionen Franken belaufen.
In der ersten Phase wurden im Kanton St. Gallen 343 Gesuche eingereicht. Für zwei Drittel davon gab es grünes Licht. Die durchschnittliche Entschädigung für Kulturschaffende betrug rund 11'000 Franken, die durchschnittliche Ausfallentschädigung für Kulturinstitutionen lag bei 72'000 Franken. Insgesamt wurden 10,1 Millionen Franken ausbezahlt.