IG Kultur Ost fordert Ersatzeinkommen für Kulturschaffende
Die Corona-Pandemie bringt viele Kulturschaffende in existenzielle Not. Der Kanton Zürich hat eine «rasche und unbürokratische Hilfe» gefunden: Kulturschaffende erhalten bis Ende April monatlich ein Ersatzeinkommen. Die IG Kultur Ost fordert die Ostschweizer Kantone auf, das «Zürcher Modell» zu übernehmen.
Das «Zürcher Modell» sieht vor, dass Kulturschaffende befristet bis Ende April ein Ersatzeinkommen von monatlich 3840 Franken erhalten - das entspricht 80 Prozent eines angenommenen monatlichen Schadens von 4800 Franken.
Das Vorgehen entspreche den Vorgaben des Bundes, schrieb die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) dazu Mitte Januar in einer Medienmitteilung. Der Bund hält die Kantone dazu an, möglichst einfache Lösungen mit wenig administrativem Aufwand zu finden.
Zudem schaffe das Modell Gerechtigkeit, so Fehr. Es sorge dafür, dass geringverdienende Kulturschaffende überleben könnten. Die wenigen Grossverdiener unter den Kulturschaffenden gingen leer aus, es sei denn, sie hätten abgesagte Veranstaltungen.
Mit dem befristeten Grundeinkommen für Kulturschaffende habe der Kanton Zürich ein Instrument geschaffen, das eine würdige Überbrückung des Berufsverbots ermögliche, aber auch aufzeige, wie eine soziale Absicherung in Zukunft aussehen könnte, schreibt die IG Kultur Ost in ihrer Mitteilung vom Donnerstag. Das Modell biete den Kulturschaffenden eine Perspektive.
Die bestehenden Unterstützungsmassnahmen (Kurzarbeit, Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte) für Kulturunternehmen funktionierten den Umständen entsprechend gut. Schlechter sehe es für einzelne Kulturschaffende aus.
Zwar begrüsse die IG Kultur Ost die Wiederaufnahme der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende bis Ende 2021. Doch diese habe einen Haken: «Nach bald einem Jahr in der Krise klafft eine gähnende Leere in den Auftragsbüchern der Kulturschaffenden.» Wo kein Engagement, da keine Entschädigung. Die Ausfallentschädigung für Einzelpersonen werde der Situation vieler Betroffener nicht gerecht.