Kanton St. Gallen: 2022 gab es 643 Anklagen und 37'104 Strafbefehle
2022 kam es im Kanton St. Gallen 643 Anklagen und 37'104 Strafbefehle. Mit 46'214 neu eingegangenen Fällen ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton St. Gallen gab es 2022 643 Anklagen und 37'104 Strafbefehle.
- Die Zahl der neu eingegangenen Fällen ist deutlich gestiegen.
Bislang wurden die jährlichen Geschäftsberichte der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen intern verbreitet.
Sie dienten vor allem als Rechenschaftsbericht gegenüber der Anklagekammer, der Departementsleitung, Sicherheits- und Justizdepartement, und der Rechtspflegekommission sowie als Information für die Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft.
Neu wird der Geschäftsbericht veröffentlicht und ist auf der Homepage der Staatsanwaltschaft einsehbar.
Es soll damit ein verständlicher und sachlicher Einblick in die Arbeit der Staatsanwaltschaft samt ihren vielfältigen Herausforderungen vermittelt werden.
Die Neueingänge der Jugendstrafverfahren haben zugenommen
Es gab 643 Anklagen und 37'104 Strafbefehle. Die Zahl der neu eingegangenen Fälle hat mit 46'214 gegenüber dem Vorjahr, 40'913, um deutliche 12 Prozent zugenommen.
Dies ist vor allem auf Massenfälle des Bussenzentrums des kantonalen Untersuchungsamts zurückzuführen. Bei den regionalen Untersuchungsämtern blieben die Neueingänge auf hohem Niveau in etwa stabil.
Obwohl die Erledigungen beträchtlich zugenommen haben, von 38'979 auf 45'217, stieg die Zahl der pendenten Fälle per Jahresende neu auf 8'362, gegenüber 7'365 im Vorjahr.
Bei den Jugendstrafverfahren haben die Neueingänge leicht zugenommen, 2'022 gegenüber 1'948 im Vorjahr.
Hohe Arbeitsbelastung bei steigender Komplexität
Wie bereits die Vorjahre war auch 2022 geprägt von einer zunehmend hohen Arbeitsbelastung.
Grund dafür ist die stetige Steigerung der, rechtlichen und tatsächlichen, Komplexität der Fälle im Vergehens- und Verbrechensbereich sowie die Zunahme von Konfliktpotential und Konfliktfreudigkeit.
Dies bringt – bei fortlaufender Formalisierung – einen steigenden Arbeitsanfall pro Verfahren mit sich, ausgenommen: Bagatelldelikte.
Es wird mit einem deutlichen Zusatzaufwand gerechnet
Für die Umsetzung der revidierten StPO-Bestimmungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten werden, muss die Staatsanwaltschaft erneut mit einem deutlichen Zusatzaufwand rechnen.
Um die anfallenden Aufgaben qualitativ und zeitlich erfüllen zu können, wird die Staatsanwaltschaft im Budgetprozess entsprechende Anträge stellen.
Neues Vorgehen bei Pornografie-Strafverfahren
Die Strafverfolgungsbehörden sehen sich in Pornografie-Strafverfahren mit immer grösseren Datenmengen konfrontiert.
Dies generiert einen immens steigenden Aufwand. Knappe Ressourcen zwingen dazu, mittels Triage und Priorisierung schwerpunktmässig dort anzusetzen, wo schwere Rechtsgutverletzungen zu vermuten sind.
Eine gemein-same Arbeitsgruppe von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft hat deshalb einen neuen Ansatz für Pornografie-Strafverfahren entworfen.
Aufwändige Datensichtungen werden auf ein Minimum reduziert
Dieser fokussiert vermehrt auf die Schwere der Rechtsgutverletzung sowie auf risiko- und schuldrelevante Kriterien.
Gleichzeitig tritt die, vermeintlich, vollständige Datenauswertung mit Mengenfokus in den Hintergrund.
Aufwändige und belastende Datensichtungen werden so auf ein Minimum reduziert, ohne das Beweisfundament dieser Verfahren zu gefährden. Der neue Ansatz wird seit dem Frühjahr 2023 umgesetzt.