Kanton St. Gallen: Fahrunfähig und ohne Ausweis

Die Kantonspolizei St. Gallen hat zwischen Montag und Sonntag, 6. Juni, acht Verkehrsteilnehmende wegen Fahrunfähigkeit zur Anzeige gebracht.

Kontrolle
Insgesamt hat die Kantonspolizei St. Gallen bei diversen spontanen Verkehrskontrollen im ganzen Kanton fünf weitere fahrunfähige Verkehrsteilnehmende (insgesamt acht) aus dem Verkehr gezogen. - Kantonspolizei St. Gallen

Drei fahrunfähige Autofahrer wurden in der Nacht von Freitag auf Samstag im Rahmen einer Grosskontrolle auf der Autobahn A15 bei Schmerikon angehalten. Sie alle mussten auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben. Ihre Führerausweise wurden ihnen auf der Stelle abgenommen. Bei einem weiteren Autofahrer wurde ein zu hoher Atemalkoholwert festgestellt. Weiter wurden vier Fahrzeuge technisch beanstandet und müssen durch deren Halter instand gesetzt und erneut vorgezeigt werden. Vier Verkehrsteilnehmenden wurden Ordnungsbussen wegen Nichttragen der Sicherheitsgurten, einem mangelhaften Reifen und einer fehlenden Autobahnvignette ausgestellt.

In der gleichen Nacht wurde kurz nach Mitternacht ein 28-jähriger Autofahrer auf der Uznacherstrasse in Ricken angehalten, dessen Atemalkoholtest positiv ausfiel. Nachdem ihm durch die Patrouille ein Fahrverbot auferlegt wurde, wurde er 10 Minuten später wieder fahrend angetroffen. Er wird wegen beiden Delikten bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

Insgesamt hat die Kantonspolizei St. Gallen bei diversen spontanen Verkehrskontrollen im ganzen Kanton fünf weitere fahrunfähige Verkehrsteilnehmende (insgesamt acht) aus dem Verkehr gezogen und sechs weitere Personen (insgesamt sieben) wegen zu hohen Atemalkoholwerten zur Anzeige gebracht. Jeweils fünf Verkehrsteilnehmende fuhren trotz entzogenem Ausweis oder ohne jemals einen Führerausweis gemacht zu haben.

Alle erwähnten Personen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht und die Strassenverkehrsämter der Wohnkantone zur Prüfung allfälliger Ausweismassnahmen in Kenntnis gesetzt.

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