Kanton St. Gallen: Sechs alkoholisierte Verkehrsteilnehmer gestoppt
Im Kanton St. Gallen zwischen Freitag und Samstag sechs alkoholisierte Lenker angehalten. Zwei Personen waren trotz Führerausweisentzug unterwegs.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton St. Gallen wurden in der Nacht auf Samstag sechs alkoholisierte Lenker gestoppt.
- Zwei Personen waren trotz Führerausweisentzug unterwegs.
- Alle fehlbaren Verkehrsteilnehmer wurden zur Anzeige gebracht.
In der Zeit zwischen Freitagabend und Samstagmorgen hat die Kantonspolizei St. Gallen insgesamt sechs alkoholisierte Verkehrsteilnehmende angehalten.
Am Samstag, kurz vor 4 Uhr, war in Uzwil ein 48-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand unterwegs. Eine Atemalkoholmessung zeigte einen positiven Wert an. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Am Samstag, um 2.50 Uhr, war in Mels ein 30-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand unterwegs.
Eine beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 0.7 mg/l an. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Ein Motorradfahrer war in Heerbrugg mit 1,6 Promille unterwegs
Am Samstag, um 2.50 Uhr, war Heerbrugg ein 49-jähriger Motorradfahrer in alkoholisiertem Zustand trotz Entzug des Führerausweises unterwegs. Eine beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 0.8 mg/l an.
Am Samstag, um 2.45 Uhr, war in Mels ein 31-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand unterwegs. Eine Atemalkoholmessung zeigte einen positiven Wert an, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Am Samstag, 2.10 Uhr, war in Heerbrugg ein 27-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand und ohne gültigen Führerausweis unterwegs. Eine beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 0.5 mg/l an.
In Rheineck prallte ein alkoholisierter Lenker in ein parkiertes Auto
Am Freitag, um 21.50 Uhr, war in Rheineck ein 43-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand mit Auto in parkiertes Auto geprallt.
Eine beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 1.1 mg/l an, Fahrerlaubnis für die Schweiz aberkannt.
Die fehlbaren Fahrzeuglenkenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.