In der Zeit zwischen Freitagabend und Samstagmorgen hat die Kantonspolizei St.Gallen fünf fahrunfähige Verkehrsteilnehmende angehalten.
Kantonspolizei St. Gallen
Symbolbild Alkoholkontrolle - Kantonspolizei St. Gallen

In der Zeit zwischen Freitagabend und Samstagmorgen hat die Kantonspolizei St.Gallen fünf Verkehrsteilnehmende angehalten, die ihr Fahrzeug in Fahrunfähigem Zustand oder unter Alkoholeinfluss gelenkt hatten. Zwei Männer mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.

Freitag, 22.30 Uhr, St. Margrethen, 58-jähriger Lieferwagenfahrer, unter Alkoholeinfluss, die beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.65 mg/l an, Führerausweis abgenommen.

Freitag, 22.40 Uhr, Eichberg, 18-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss sowie Missachten Alkoholverbot für Neulenker, Weiterfahrt untersagt.

Freitag, 23.20 Uhr, Altstätten, 33-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Freitag, 23.25 Uhr, Schmerikon, 35-jähriger Velofahrer, unter Alkoholeinfluss, die beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.82 mg/l, Weiterfahrt untersagt.

Samstag, 1.45 Uhr, Walenstadt, 25-jähriger Autofahrer, in Fahrunfähigem Zustand unterwegs, durch die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt, Führerausweis abgenommen.

Sämtliche Verkehrsteilnehmende gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige.

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