Kanton St.Gallen: Warnung! Neues Vorgehen «falscher Polizist»

Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor einem neuen Betrugsvorgehen.

Cybercrime
Cybercrime. - Kantonspolizei St. Gallen

Die Telefonbetrüger lassen sich stets neue dreiste Vorgehensweisen einfallen. Während sie in der vergangenen Zeit versuchten, sich als Enkel in einer Notlage oder als falscher Polizist auszugeben, ist im Moment eine neue Betrugsmasche auffällig: Die Täterschaft versucht nicht nur mittels Lügengeschichten das Vertrauen von älteren Personen zu erlangen, sondern ruft nun auch jüngere Generationen an. Sie geben sich dabei als Polizisten oder Bankbeamte aus.

Die Betrüger versuchen ihre Opfer dazu zu bringen, ihnen den Fernzugriff auf deren Computer zu ermöglichen. Dies gelingt entweder mit dem Erfragen von Benutzernamen und Passwörtern oder durch die Installation von Software. Dadurch gelangen sie auf die Konten der Opfer und überweisen direkt hohe Geldbeträge ins Ausland.

Allein im Jahr 2020 haben im Kanton St.Gallen falsche Polizisten rund 290 Mal versucht, mittels Vortäuschung von falschen Tatsachen Geld von älteren Personen zu erlangen. In acht Fällen waren die Täter erfolgreich und erbeuteten insgesamt über 320'000 Franken.

Im Jahr 2021 kam es bereits zu 67 Delikten dieser Art, wobei es meist bei Versuchen blieb. In einem Fall konnten die Täter allerdings 40'000 Franken ergaunern. Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um die gemeldeten Fälle. Die Dunkelziffer dürfte um einiges höher sein, da die Kantonspolizei St.Gallen von etlichen nicht gemeldeten Vorfällen ausgeht.

Die Kantonspolizei St.Gallen bittet dringend darum, wachsam zu sein. Weder Polizisten noch Bankangestellte oder andere vertrauenswürdige Berufsleute erfragen telefonisch Passwörter oder sonstige Zugangsdaten für den Computer. Zur besser Erkennung von bösen Absichten sind folgende Informationen zu beachten.

Verhaltensempfehlungen der Kantonspolizei St.Gallen in Bezug auf das neue Phänomen:

- Die Polizei fordert nie auf, Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut abzuheben.

- Die Polizei fordert ebenso nie auf, Geld aus Sicherheitsgründen in einen anderen Kanton oder gar ins Ausland zu bringen.

- Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände aushändigt oder irgendwo hinbringt.

- Die Polizei fordert oder empfiehlt nie, Geld via E-Banking auf ein bestimmtes Konto zu überweisen, schon gar nicht ins Ausland.

- Die Polizei verlangt nie, dass Sie das laufende Telefongespräch nicht beenden oder unterbrechen dürfen.

- Lassen Sie sich nicht von der auf dem Telefondisplay angezeigten Rufnummer irreführen. Diese kann von der Täterschaft verfälscht werden.

- Sollten Sie sich unsicher sein, ob sich ein echter Polizist / eine echte Polizistin am Telefon befindet, haben Sie immer die Möglichkeit, die Person über die Kantonale Notrufzentrale der Kantonspolizei St.Gallen zurückzurufen.

- Zögern Sie nicht, Verwandte oder Freunde um Rat zu fragen, wenn Sie sich unsicher sind.

Weitere Hinweise:

- Gewähren Sie niemandem Fernzugriff auf Ihren Computer oder Ihr Smartphone, den Sie nicht zu hundert Prozent kennen.

- Geben Sie keine Kreditkartennummern, PIN-Codes, Passwörter oder Nummern von Bankkarten bekannt.

- Seien Sie stets wachsam gegenüber fremden Personen, die Sie anrufen oder persönlich ansprechen.

- Wählen Sie den Notruf 117, wenn Sie eine verdächtige Feststellung machen.

- Gewähren Sie fremden Personen nie Zutritt zu Ihrem Wohnbereich.

- Machen Sie niemandem gegenüber Angaben über Ihre Vermögenssituation oder vorhandenem Geld oder Wertsachen.

- Bewahren Sie keine grösseren Geldbeträge zu Hause auf.

- Geben Sie nie Auskunft über Ihre Wohnverhältnisse und machen Sie keine Angaben zu Ihrer Person.

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