Kantonsgericht korrigiert Vorinstanz: Freispruch für Goalie

Das St. Galler Kantonsgericht hat einen Torhüter vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Nach einem Foul in einem 4.-Liga-Fussballmatch war er angeklagt und verurteilt worden.

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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Dem heute 21-jährigen Torhüter wurde vorgeworfen, im Mai 2016 beim Spiel FC Henau gegen FC Wil (Breitensport), einen heranstürmenden Gegner im Strafraum mit gestrecktem Bein mit den Stollen seines Fussballschuhs auf Kniehöhe getroffen und schwer verletzt zu haben. Vom Schiedsrichter wurde er damals verwarnt und es gab einen Elfmeter.

Der Stürmer musste am Knie operiert werden und war mehrere Monate arbeitsunfähig. Er reichte eine Strafanzeige ein. Im Oktober 2017 verurteilte das Kreisgericht Wil den Torhüter wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe. Dieses Urteil wurde nun vom St. Galler Kantonsgericht aufgehoben. Die Begründung für den noch nicht rechtskräftigen Freispruch steht noch aus.

Grundrisiko des Fussballs

An der Berufungsverhandlung von letzter Woche hatte der Anwalt des verletzten Stürmers von einer «Kung-Fu-Attacke» des Torhüters gesprochen. Der Spieler habe die schlimmen Folgen in Kauf genommen. Der Anwalt verlangte als Verschärfung des erstinstanzlichen Entscheids eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Körperverletzung.

Anders schilderte der Verteidiger die Szene: Die beiden Spieler seien bei einem Konterangriff im Kampf um den Ball unglücklich zusammengeprallt. Der Torhüter habe nur getan, was seine Aufgabe sei, nämlich Tore verhindern. Solche Fouls und Verletzungen gehörten zum Grundrisiko des Fussballs, das die Spieler in Kauf nähmen. Der Verteidiger verlangte eine Freispruch.

Das Kreisgericht Wil hatte 2017 in seinem Urteil eine grobe Regelverletzung festgestellt. Der Goalie habe die Grenze der erlaubten Härte klar überschritten. Der Schiedsrichter hätte ihm dafür die rote Karte zeigen müssen. Eine Absicht unterstellte das Gericht aber nicht.

Verteidigt wurde der Torhüter von Rechtsanwalt Lucien Valloni, der auch Präsident der Spielergewerkschaft Swiss Association of Football Players (SAFP) ist. Solche Urteile könnten zu einer Welle von Klagen im Amateurfussball führen, hatte der Sportjurist nach dem erstinstanzlichen Urteil befürchtet.

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