Ein Bauer, der im Januar 2015 seine Stiefmutter mit einem Vorschlaghammer getötet und seinen Vater schwer verletzt hat, verlangt vor dem St. Galler Kantonsgericht eine mildere Strafe.
Gefängnis
Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone

Im August 2017 hatte das Kreisgericht See-Gaster den heute 49-jährigen Schweizer wegen Mordes und wegen mehrfach versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Nach Verbüssung der Strafe soll er verwahrt werden.

Dagegen wehrt sich der Bauer vor Kantonsgericht. Er verlangt eine tiefere Freiheitsstrafe und will nicht verwahrt werden.

In einem Gutachten wird festgestellt, dass der Mann seit seiner Nierentransplantation an einer starken Persönlichkeitsveränderung leidet. Weder die langjährige Psychotherapie noch die Therapie im Gefängnis hätten etwas genützt. Wegen der grossen Rückfallgefahr müsse der Beschuldigte verwahrt werden, hiess es an der Verhandlung vor Kreisgericht.

Die Tat, die ihm vorgeworfen wird, geschah im Januar 2015 auf einem abgelegenen Bauernhof am Ricken im Kanton St. Gallen. Zuerst schoss er mit einem Armee-Revolver auf den Pächter des elterlichen Hofs und verletzte ihn am Arm. Anschliessend richtete er im Wohnhaus seines Vaters ein regelrechtes Blutbad an.

Mit dem Hammer zugeschlagen

Auf dem Vorplatz erschlug er mit einem Vorschlaghammer die betagte Stiefmutter und verletzte seinen Vater so schwer, dass der 84-Jährige zum Pflegefall wurde.

Der Bauer hatte den Hof früher selbst bewirtschaftet und ein neues Wohnhaus gebaut. Nach einer Nierentransplantation musste er die Arbeit aufgeben und das Grundstück mit Wohnhaus, Tieren und Maschinen wieder seinem Vater verkaufen.

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