Im vergangenen Jahr hat ein Securitas-Mitarbeiter in St. Gallen einen Offa-Besucher verprügelt. Sein Urteil steht nun fest.
Offa Frühlings- und Trendmesse
Offa Frühlings- und Trendmesse. - Offa

Das Wichtigste in Kürze

  • Im letzten Jahr auf der Offa-Messe hat ein Securitas-Mitarbeiter einen Gast verprügelt.
  • Beide Beteiligten wurden nun verurteilt.
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Am Offa-Samstag im April des vergangenen Jahres kam es in der Olma-Halle 4 in St.Gallen zu einem Vorfall, der in einer Eskalation zwischen einem betrunkenen Gast und zwei zivil gekleideten Securitas-Mitarbeitern gipfelte.

Gegen 20.30 Uhr, kurz vor Schliessung der Halle, strömten angetrunkene und stark betrunkene Personen aus der Halle ins Freie. Eine Securitas-Zweier-Patrouille traf auf zwei Betrunkene am oberen Messeausgang. Von ihnen wollte wohl einer über den Zaun zurück auf das Messegelände klettern, berichtet das «Tagblatt».

Einsatz von Reizstoff notwendig

Die Situation verschärfte sich, als die Sicherheitsmitarbeiter versuchten, den alkoholisierten Mann zu beruhigen, der sie mit Beschimpfungen konfrontierte. Der Konflikt eskalierte, als der Betrunkene die Sicherheitsmitarbeiter beleidigte und sich weigerte, das Gelände zu verlassen.

Infolgedessen schlug einer der Sicherheitsmitarbeiter dem Betrunkenen mit grosser Kraft ins Gesicht!

Ein unbekannter Dritter mischte sich ein und griff die Sicherheitsmitarbeiter an, woraufhin die Situation weiter ausser Kontrolle geriet.

Hatten Sie auch schon Ärger mit Sicherheitsdiensten?

Erst als Reizstoff eingesetzt wurde, konnte die Situation aufgelöst werden, berichtet das «St. Galler Tagblatt». Die Auseinandersetzung führte zu Verletzungen bei mehreren Beteiligten.

Sowohl der Betrunkene als auch der 25-jährige Sicherheitsmitarbeiter erhielten Strafbefehle wegen Raufhandels und wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Kosten des Verfahrens über 1530 Franken müssen jeweils beide zahlen.

Die Securitas Gruppe äusserte sich nicht öffentlich zu dem Vorfall und betonte, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Der 25-jährige Sicherheitsmitarbeiter hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, weshalb die Unschuldsvermutung weiterhin gilt.

Ihre Meinung: Welche Erfahrungen haben Sie mit Sicherheitsdiensten gemacht? Schreiben Sie es uns in die Kommenterspalten (unten).

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