St. Gallen empfiehlt ein Nein zur Wiesli-Initiative
Wie die Stadt St. Gallen berichtet, widerspricht die Initiative mit der Verhinderung der Bebauung eines Grundstücks den städtischen Strategien zur Entwicklung.

Die St. Galler Pensionskasse sgpk beabsichtigt, auf zwei ihrer insgesamt fünf Grundstücke an der Hadwigstrasse im Museumsquartier einen Neubau zu realisieren.
Gemäss Zonenplan sind die Grundstücke im Eigentum der Pensionskasse der viergeschossigen Wohnzone zugeteilt.
Das Bauvorhaben berücksichtigt die Vorgaben des rechtsgültigen Überbauungsplans aus dem Jahr 1874, welcher die heute noch gültige Ausgestaltung des Museumsquartiers zwischen Blumenau- und Burkhardstrasse festlegt.
Im Neubau sollen 13 qualitativ hochwertige Zweieinhalb- und Dreieinhalb-Zimmer-Wohnungen entstehen.
Aussenraum als Begegnungsort
Drei weitere angrenzende Grundstücke der sgpk, für welche der Überbauungsplan eine Hofbaute vorsieht, sollen nicht überbaut werden, sondern als Aussenraum erhalten bleiben.
Dieser Aussenraum soll sowohl den Mietenden als auch der Nachbarschaft zur Verfügung stehen und weiterhin als Begegnungsort des Quartiers dienen.
Als Reaktion auf das Bauvorhaben der sgpk wurde das Initiativbegehren «Für lebendige Quartiere – Wiesli retten» (Wiesli-Initiative) eingereicht.
Das Initiativkomitee ist der Auffassung, dass die fünf heute noch unbebauten Grundstücke im Innenhof des mittleren Gevierts des Museumsquartiers (Wiesli) dem Quartier gesamthaft weiterhin als zentraler Begegnungsort und Mittelpunkt des Quartierlebens zur Verfügung stehen sollen.
Zuordnung zu einer Nichtbauzone
Damit dieses Bauvorhaben nicht realisiert werden kann und auch eine spätere Überbauung nicht mehr möglich ist, verlangt die Initiative die Zuordnung des Wieslis im Zonenplan zu einer Nichtbauzone.
Das Initiativkomitee begründet sein Begehren mit der hohen Bedeutung des Wieslis für das Quartierleben.
Das Wiesli stellt aus Sicht der Initianten zudem einen wertvollen Grünraum in der Innenstadt dar. Die Überbauungsordnung aus dem 19. Jahrhundert erachtet das Komitee als überholt.
Bemängelt wird, dass das Quartier mit dem Verlust des Wieslis sein grünes Zentrum, seinen Kinderspielplatz, seinen identitätsstiftenden Dorfplatz verlieren würde.
Bebauung von Baulücken
Der Stadtrat und das Stadtparlament anerkennen die Bedeutung des Wieslis für das Quartier als Begegnungsraum und Treffpunkt und können nachvollziehen, dass sich die Bewohnerschaft diesen Ort dank der Bereitschaft der Eigentümerin während über 40 Jahren angeeignet hat.
Dennoch ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei für beide Seiten stets um eine geduldete Nutzung auf Zeit gehandelt hat.
Das Wiesli ist der Bauzone zugeteilt und stellt eine Baulücke dar. Die Siedlungsentwicklung nach innen setzt die Bebauung solcher Baulücken voraus.
Viele Freiräume im Museumsquartier
Eine Unterversorgung des Quartiers in Bezug auf Freiräume ist durch die Überbauung des Wieslis nicht zu befürchten.
Verglichen mit anderen Gebieten der Stadt ist das Museumsquartier mit qualitativ hochstehenden Freiräumen ausgestattet.
Dem Quartier wird zudem auch nach der geplanten Überbauung ein Grossteil der Fläche, rund 900 Quadratmeter von bisher 1400 Quadratmeter, weiterhin als Quartiertreffpunkt zur Verfügung stehen.
Entschädigung für Eigentumsbeschränkung
Im Falle einer Annahme der Initiative müsste die Politische Gemeinde St. Gallen die St. Galler Pensionskasse sgpk wegen der durch die Auszonung eingetretenen Eigentumsbeschränkung mit rund 1,5 bis 2 Millionen Franken entschädigen.
Eine Auszonung des Wieslis hätte zudem nachteilige Auswirkungen auf die Bereitschaft von Grundeigentümerschaften, ihre Grundstücke künftig für Zwischennutzungen zur Verfügung zu stellen.
Der Stadtrat und das Stadtparlament empfehlen, das Initiativbegehren abzulehnen.