St. Galler Kantonsrat streicht Alkoholverkaufsverbot in Badis
Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag das bisherige Alkoholverkaufsverbot in Schwimm- und Strandbädern aufgehoben.

Am Montag hat der St. Galler Kantonsrat das bisherige Verbot des Alkoholverkaufs in Schwimm- und Strandbädern aufgehoben.
Eine solche Vorschrift gebe es in der Schweiz sonst nur noch in zwei anderen Kantonen, erklärten die Grünliberalen, die den Vorstoss eingereicht hatten.
Ein Bier nach dem Schwimmen? Nicht in einem Schwimm- oder Strandbad im Kanton St. Gallen – zumindest offiziell nicht.
Ausnahmen waren bisher nur erlaubt, wenn die räumliche Trennung vom Badebetrieb sichergestellt und keine Gäste im Badedress bewirtet wurden.
Das Alkoholausschankverbot habe keine Wirkung, weil es leicht umgangen werden könne, hiess es im Vorstoss der beiden GLP-Kantonsräte Andreas Bisig und Andrin Monstein, die die Aufhebung der Regelung verlangten. Unter anderem könne Alkohol von zu Hause mitgenommen werden.
Selbstverantwortung muss vorhanden sein
Es liege in der Eigenverantwortung der Schwimmerinnen und Schwimmer, «nicht alkoholisiert ins Wasser zu steigen».
Für viele gehöre «ein Bier oder ein Glas Wein nach dem Schwumm im See oder Bad zu einem Sommerabend dazu».
Dies sah auch die Mehrheit des Rats so. Aus allen Fraktionen wurde die Aufhebung des Verbots unterstützt.
Hier reiche die Selbstverantwortung, es brauche keine gesetzlichen Vorgaben, hiess es etwa. Die Motion wurde mit 105 gegen 4 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.