St.Gallen:
Amtliche Publikationen werden neu elektronisch veröffentlicht

Amtliche Publikationen der Stadt St.Gallen erfolgen neu im elektronischen Amtsblatt des Kantons St.Gallen. Einzelne Publikationen werden bis auf Weiteres auf freiwilliger Basis auch in Printform in der Stadtausgabe des St.Galler Tagblatts veröffentlicht. Seit Jahren verfolgt der Stadtrat das Ziel, Amtliche Publikationen in elektronischer Form vorzunehmen. Das kantonale Publikationsgesetz, welches am 1. Juni 2019 in Kraft tritt, lässt dies nun zu. Bislang erfolgte die Publikation im so genannten Amtlichen Publikationsorgan, der Stadtausgabe des St.Galler Tagblatts.
Stadt fährt «hybrid»
Im Publikationsgesetz ist festgehalten, dass das kantonale Amtsblatt neu auf einer über das Internet zugänglichen Plattform öffentlich publiziert wird. Das bestehende analoge Amtsblatt wird aufgehoben. Der Stadtrat hat entschieden, diese Publikationsplattform auch zum amtlichen Publikationsorgan der Stadt St.Gallen zu bestimmen. Die Amtlichen Publikationen der Stadt können folglich auf der gleichen Plattform wie die amtlichen Publikationen des Kantons veröffentlicht werden. Zur besseren Erreichung diverser Zielgruppen wird ein Teil der städtischen Publikationen bis auf Weiteres in Inseratformund auf freiwilliger Basis in der Printausgabedes Teils «St.Gallen» des erwähnten Zeitungstitels veröffentlicht.
Rechtssammlung auch elektronisch
Das neue Publikationsgesetz enthält auch Bestimmungen über die Rechtssammlung. Auch für die Rechtssammlung kann die elektronisch veröffentlichte Ausgabe als die massgebliche Ausgabe definiert werden. Analog zur kantonalen Gesetzessammlung und zum Amtsblatt ist somit neu die auf einer elektronischen Plattform veröffentlichte Ausgabe der städtischen Rechtssammlung rechtsverbindlich.