Trotz negativer Empfehlung: Windpark Krinau bleibt im Spiel

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission hat empfohlen, das Vorhaben für einen Windpark in Krinau nicht weiterzuverfolgen. Der Standort ist aber bereits im kantonalen Richtplan als geeignet für eine Windenergieanlage eingetragen.

Windpark
Windräder eines Windparks drehen sich dicht hinter einer Wohnsiedlung. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Bei der Auseinandersetzung geht es um einen Windpark in Krinau im Toggenburg, den die Groupe E Greenwatt AG zusammen mit der Thurwerke AG plant. Der Standort liegt in der Nähe des Schutzgebietes Hörnli-Bergland, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) aufgeführt ist.

Zum Standort gibt es nun ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Es stammt vom 3. Dezember. Am Dienstag wurde das Papier von Gegnern der Windenergie, der Organisation «Freie Landschaft Schweiz», in einer Medienmitteilung verbreitet.

Besteller des Gutachtens war das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen. In den Ausführungen beschreibt die Kommission die «kaum von Infrastruktur belastete voralpine Berglandschaft». Es handle sich um ein Rückzugsgebiet von störungsempfindlichen Tierarten sowie ein beliebtes Wandergebiet.

Die geplanten Windräder wären von verschiedensten Kuppen und Graten aus sichtbar als «dominante technische Infrastrukturanlage» und würden «den bis anhin freien Blick über Höhenzüge, Kuppen und Gipfel» des Schutzgebiets massiv stören. Zudem sei eine Gefährdung der lokalen Brutvögel sowie von Zugvögeln nicht auszuschliessen. Die Kommission empfiehlt deshalb, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.

Welche Wirkung hat diese Empfehlung? Krinau sei 2019 im kantonalen Richtplan als Standort für eine Windparkanlage festgelegt worden, erklärt Kantonsplaner Ralph Etter auf Anfrage von Keystone-SDA. Folgen habe das Gutachten erst für die nächste Planungsstufe, wenn das Projekt konkreter werde.

Die Investoren der Windparkanlage müssten abwägen, ob sie bereit seien, das Projekt weiterzuverfolgen und mögliche Prozessrisiken in Kauf zu nehmen. Verfolgten sie es weiter, müsse der Kanton über die Nutzungsplanung entscheiden und dabei eine Interessensabwägung vornehmen, so Etter. Gegen diesen Entscheid könnten danach Rechtsmittel ergriffen werden - bis vor Bundesgericht.

Im Toggenburg stünden sich der Landschaftsschutz in einem BLN-Gebiet und die Versorgung der Schweiz mit erneuerbarer Energie gegenüber: Die ungeschmälerte Erhaltungen einer im Bundesinventar aufgeführten Landschaft wie jene des Hörnli stelle ein nationales Interesse dar. Werde mit der Anlage Strom von über 20 Gigawattstunden pro Jahr erreicht, habe der Windpark auch nationale Bedeutung.

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission komme immer dann zum Zug, wenn es um eine Bundesaufgabe gehe und davon Schutzgebiete tangiert sein könnten, erklärt Etter weiter. Verschiedene Abwägungen auf kantonaler Ebene gab es aber schon vor dem Entscheid, den Standort in den Richtplan aufzunehmen. Sie fielen für die Windenergie in Krinau positiv aus. Die Regierung sei überzeugt, dass dort die Produktion von Windenergie möglich sei, so der Kantonsplaner.

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