Berneck: Unterhaltsmassnahmen Grüeziweg nach Felssturz genehmigt

Gemeinde Berneck
Gemeinde Berneck

St. Margrethen,

Der Gemeinderat hat entschieden, die Wandscheibe Grüeziweg nach Felssturz vorsorglich sprengen zu lassen.

pierre avoi
Felssturz. (Symbolbild) - keystone

Am 5. Februar 2021 lösten sich Felspartien oberhalb des Grüeziwegs aus der oberen Felswand und stürzten bis auf den Grüeziweg und den darunterliegenden Rebhang.

Ursache des Felssturzes ist gemäss geologischem Bericht vom 26. Februar 2021 die sehr schneereiche Witterung vom Januar und die darauffolgende nasse Warmperiode evtl. auch verbunden mit nächtlichem Frost. Der Geologe hält weiter fest, dass der Grüeziweg aus Sicherheitsgründen unbedingt gesperrt bleiben muss.

Der latenten Gefahr ist gemäss Bericht mit verschiedenen Sofortmassnahmen (Felsräumung „von Hand“, Räumung des Felsniedergangs, Errichtung eines temporären Schutzzauns, Räumung/Entfernung/Abschlagen von gefährlichen Ausbruchpartien in der oberen Felswand, Entfernung von Bewuchs) zu begegnen. Diese Arbeiten sind schrittweise von einem qualifizierten Unternehmen auszuführen.

Nach Abschluss dieser Sofortmassnahmen verbleibt eine grössere Wandscheibe von rund 10 m Höhe und Breite, die trotz neu anzubringender Sicherungsmassnahmen (Rückverhängung mit horizontalen Drahtseilen) instabil werden kann.

Wandscheibe wird abgetragen

Auf Empfehlung des Geologen hat der Gemeinderat deshalb entschieden, diese Wandscheibe statt nur zu sichern, vorsorglich mit einer kontrollierten Sprengung abgetragen zu lassen, um diese schwierig abzuschätzende Gefahr zu beseitigen.

Für die Sofortmassnahmen und die kontrollierte Entfernung der verbleibenden Wandscheibe hat der Gemeinderat am 9. März 2021 einen Gesamtkredit von CHF 90‘000 zulasten der Erfolgsrechnung 2021 gesprochen. Die Arbeiten werden zügig angegangen, sodass der Grüeziweg in sechs bis acht Wochen wieder geöffnet werden kann.

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