Bürgerversammlung vom 16. März in Rheineck abgesagt
Nach der heutigen Mitteilung des Bundesrates ist der Stadtrat zum Schluss gekommen, die Bürgerversammlung wegen des Coronavirus nicht durchzuführen.

Gestützt wird diese Entscheidung durch den Art. 52 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) welcher besagt, dass der Rat für unaufschiebbare Geschäfte eine Urnenabstimmung anordnen kann, wenn ausserordentliche Verhältnisse eine Durchführung der Bürgerversammlung verhindern. Dies ist hiermit der Fall.
Anstelle der ordentlichen Bürgerversammlung kann somit voraussichtlich am Abstimmungssonntag vom 19. April 2020 über die Geschäfte der Bürgerversammlung abgestimmt werden. Sollten Sie Fragen zu der Jahresrechnung, zum Budget, zur Auflösung aus dem Zweckverband Regionale Beratungsstelle für Suchtfragen haben, können Sie sich gerne während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Stadtverwaltung informieren.