In Rheineck wird ein Ersatzmitglied in den Stadtrat gewählt
Wie die Gemeinde Rheineck mitteilt, findet am 22. Oktober 2023 die Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrates für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt.
Stephan Vitzthum hat per 31. Dezember 2023 seinen Rücktritt aus dem Stadtrat Rheineck angekündigt. Der Stadtrat hat seinem Rücktrittsgesuch entsprochen.
Die Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrates findet nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) am 22. Oktober 2023 statt.
Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis Freitag, 11. August 2023, 12 Uhr, bei der Stadtkanzlei Rheineck eintreffen (Poststempel genügt nicht).
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Rheineck stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind.
Sie haben ausschliesslich wählbare Kandidaten zu enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
Die entsprechenden Formulare können bei der Stadtkanzlei oder auf der Webseite sowie auf der Publikationsplattform bezogen werden. Die Stadt Rheineck erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Allfälliger zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. November 2023 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 27. Oktober 2023, 12 Uhr, der Stadtkanzlei Rheineck einzureichen.
Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.