Bever weist Eigentümer auf Winteranordnung hin

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Engadin,

Wie die Gemeinde Bever berichtet, werden Grundeigentümer aufgerufen, bis zum 22. Oktober 2021 die anfallenden Arbeiten gemäss Winteranordnung zu verrichten.

Eine verschneite Strasse.
Eine verschneite Strasse. - Keystone Symbolbild

Um sich auf den Winter vorzubereiten, sollten die Bewohner der Gemeinde die folgenden Anweisungen beachten.

Nicht fest verankerte Platzabgrenzungen (Holzgefässe, kleinere Steine etc.) entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen sind zu entfernen. Bäume und Sträucher, welche in den öffentlichen Grund hineinragen, müssen bei Strassen auf eine Höhe von 4.50 Meter, bei Gehwegen auf eine Höhe von 2.50 Meter auf die Parzellengrenze zurückgeschnitten werden.

Es ist darauf zu achten, dass während den Wintermonaten kein Dachwasser auf die Strassen und Wege geleitet wird. Die Dachkänel sind entsprechend umzuhängen. Diese Arbeiten sollten bis zum 22. Oktober 2021 ausgeführt werden. Nach diesem Datum wird die Werkgruppe die Arbeiten auf Kosten des Grundeigentümers ausführen.

Mobile Weidezäune sind ebenfalls zu entfernen

Gemäss Baugesetz Artikel 76 respektive Alp- und Weideordnung Artikel 20 sind mobile Weidezäune in der Zeit vom 15. November bis 30. April jeweils zu entfernen, respektive abzulegen.

Die Grundeigentümer respektive Bewirtschafter sind aufgefordert, die entsprechende Frist einzuhalten und die mobilen Weidezäune bis spätestens 15. November 2021 abzulegen, respektive zu entfernen.

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