Feuerwerk an Silvester und Neujahr in St. Moritz verboten
Wie die Gemeinde St. Moritz bekannt gibt, ist zum Jahreswechsel nur das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen und in kleinen Mengen erlaubt.
Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist in St. Moritz weiterhin nicht erlaubt.
Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen (Lärm, Rauchemissionen et cetera) und in kleinen Mengen wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und dergleichen.
Auch wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in Artikel zwölf des kommunalen Polizeigesetzes.