Engadin
Neue Verfassung in St. Moritz deutlich angenommen
In St. Moritz ist die neue Gemeindeverfassung deutlich angenommen worden. Sie ermöglicht der Verwaltung, effizienter zu arbeiten.
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Die Annahme erfolgte mit 753 zu 256 Stimmen bei einer Beteiligung von 41 Prozent. Die alte Verfassung stammte aus dem Jahre 1978. 1997 wurde sie letztmals teilrevidiert.
Mit der neuen Verfassung kann die Gemeindeverwaltung effizienter arbeiten, unter anderem dank neuer finanzieller Kompetenzen. Bis zu einer Ausgabe von zwei Millionen Franken muss ein Geschäft nicht mehr dem Volk vorgelegt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit eines Referendums.
Neu bestimmt die Verfassung zudem, dass jedes Mitglied der Gemeindebehörden seine Interessenbindungen offenlegen muss. Nicht Teil der neuen Verfassung ist das Ausländerstimmrecht. Weil es stark umstritten war, soll es dem Volk separat und später zur Entscheidung vorgelegt werden.
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