Samnaun zahlt Logiernächtebeiträge an Beherberger aus
Wie die Gemeinde Samnaun informiert, wird ein Logiernächtebeitrag von 0,70 Franken pro kurtaxenpflichtiger Logiernacht an berechtigte Beherberger ausbezahlt.
Laut dem Förderungsgesetz der Gemeinde Samnaun müssen mindestens 40 Prozent der nach den Kompensationszahlungen für die Mehrwertsteuer verbleibenden Mittel aus der Sondergewerbesteuer in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde fliessen.
Da im Jahr 2021 nach Abrechnung der Kompensationszahlung der Anteil für den allgemeinen Gemeindehaushalt unterhalb der geforderten 40 Prozent lag, müssen die Förderbeiträge – wie bereits im Rahmen der Budgetberatung erwartet und wie auch im Jahr 2021 – im Jahr 2022 linear um 50 Prozent gekürzt werden.
Somit wird im 2022 ein Logiernächtebeitrag von 0,70 Franken pro kurtaxenpflichtiger Logiernacht ausbezahlt.
Vom Anfang Mai bis Ende Oktober 2022
Die Förderungsabgabe wird nur an Beherberger entrichtet, welche gewerbsmässig Unterkünfte vermieten und in der Unterkunftsliste von Samnaun Tourismus aufgeführt sind.
Zudem erfolgt die Auszahlung nur für jene Logiernächte, welche jeweils bis spätestens am Zehnten des Folgemonats ordnungsgemäss bei Samnaun Tourismus gemeldet wurden.
Gemäss vorliegender Zusammenstellung und Auszahlungsliste wurden im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Oktober 2022 total 51'343 beitragsberechtigte Logiernächte erzielt, dies sind 27’979 Logiernächte weniger als im Sommerhalbjahr 2021.
Nicht alle Logiernächte wurden aufgeführt
Der Total-Förderbeitrag beträgt 35'940,10 Franken (1. Mai 2021 bis zum 31. Oktober 2021: 79’322 beitragsberechtigte Logiernächte, Total-Förderbeitrag 55'525,40 Franken).
Er wurden 1955 Logiernächte in Unterkünften generiert, welche nicht in der Unterkunftsliste von Samnaun Tourismus aufgeführt sind.
35 Logiernächte wurden zu spät gemeldet. Die Logiernächte-Förderbeiträge werden noch im Laufe vom Dezember 2022 ausbezahlt.