Landrat Nidwalden entlastet von Kesb-Entscheiden betroffene Eltern
Neu wird somit der Kanton für die Kosten, die das Einschreiten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) verursachen kann, übernehmen. Der Regierungsrat begründete diese Neuerung damit, dass die Kostenfrage die Zusammenarbeit zwischen der Kesb und den Familien oft belaste.
Ein Drittel der Fälle seien Kindesschutzfälle, sagte Regierungsrätin Michèle Blöchliger (SVP). Es werde immer mehr zum Streitpunkt der Eltern, welcher Elternteil welche Kosten tragen solle. Massgebend müsse aber das Kindswohl sein. Mit der neuen Lösung würden die Eltern, die in einer schwierigen Situation seien, entlastet und damit das Konfliktpotential verringert.
Die Gesetzesrevision, die der Landrat am Mittwoch beriet, sieht auch organisatorische Neuerung vor. So soll die Kesb sich für Entscheide künftig freier konstituieren und damit besser auf die Verfügbarkeit und die Kompetenzen der Behördenmitglieder Rücksicht nehmen können.
Wortmeldung aus dem Parlament gab es zu der Vorlage keine. Über die Neuerungen abstimmen, wird der Landrat nach der zweiten Lesung des Gesetzes.