Nidwalden befürwortet Unterstützung des öffentlichen Verkehrs
Wegen Corona musste der öffentliche Verkehr grosse Verluste einstecken. Ein neues Bundesgesetz, welches Nidwalden befürwortet, soll Unterstützung bieten.
Das Wichtigste in Kürze
- Durch die Corona-Krise erlitt der öffentliche Verkehr drastische Rückfälle.
- Dem Parlament wird ein Bundesgesetz zur Unterstützung des Regionalverkehrs vorgelegt.
- Die Regierung in Nidwalden unterstützt dieses Vorhaben.
Die Corona-Krise hat im öffentlichen Verkehr zu drastischen Rückgängen bei den Passagierzahlen und Ertragsausfällen geführt. Die Nidwaldner Regierung unterstützt das dringliche Bundesgesetz, das diese finanziellen Verluste beim regionalen Personenverkehr mindern soll.
Bis zu 80 Prozent: Massiver Rückgang der Passagierzahlen
Die Frequenzen im öffentlichen Verkehr hätten aufgrund der Corona-Krise und den angeordneten Schutzmassnahmen schweizweit um bis zu 80 Prozent abgenommen. Dies teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Montag mit. Auch die Postauto AG oder die Zentralbahn AG bestätigten den Passagierrückgang.
Mit den Lockerungsschritten ab Mai stieg die Nachfrage zwar langsam wieder an. Dennoch lagen beispielsweise auch im Juni die Frequenzen bei der Zentralbahn massiv unter jenen des Vorjahres.
Der Entwurf des Bundesgesetzes hat den regionalen Personenverkehr im Fokus. Dem Parlament in Bern werden Unterstützungsmassnahmen im Umfang von rund 700 Millionen Franken vorgelegt.
Unterstützung von Bund und Kanton nötig
Die Nidwaldner Regierung ist überzeugt, dass es die finanzielle Unterstützung durch Bund und Kanton braucht. Nur so könne der öffentliche Verkehr weiterhin eine tragende Rolle in der Mobilität einnehmen und sich weiterentwickeln, heisst es weiter.
Neben Bund und Kantonen sollen sich auch die Transportunternehmen im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit am Defizit beteiligen. Etwa mit der Auflösung von Reserven.
Für Berechnungen gelten die Jahresabschlüsse 2020. Kantonale Verkehrslinien mit Erschliessungsfunktionen wie einzelne Seilbahnen können ebenfalls mit einer Unterstützung rechnen. Nicht unter diese Regelung fallen hingegen der Ortsverkehr sowie touristische Angebote.