Wie die Gemeinde Beromünster berichtet, wird die Gemeinde Beromünster das Aufnahmesoll per 1. Februar 2023 erreichen.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Beromünster.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Beromünster. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Um den Zustrom Schutzsuchender längerfristig bewältigen zu können, nimmt der Kanton Luzern die Gemeinden in die Pflicht.

Die Gemeinden sind angehalten, Wohnraum für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereitzustellen.

Eine Gemeinde ist verpflichtet, pro 1000 Einwohner 23,5 Personen unterzubringen. Für die Gemeinde Beromünster heisst dies, dass 154 Personen aufzunehmen sind.

Gemeinden, welche die Bereitstellung von Wohnraum nicht fristgerecht erfüllen, leisten basierend auf dem Sozialhilfegesetz Ersatzabgaben.

Im Februar 2023 wird das Aufnahmesoll erfüllt

Der Aufnahmetermin wurde auf den 1. September 2022 mit einem Erfüllungsgrad von 75 Prozent festgelegt.

Die Gemeinde Beromünster kann dieses Aufnahmesoll seit 1. Oktober 2022 erfüllen.

Seit 1. Dezember 2022 gilt ein Erfüllungsgrad von 90 Prozent, welches die Gemeinde Beromünster per 1. Februar 2023 erreicht.

Weitere Informationen zur Gemeindezuweisung sind auf der Gemeindewebseite zu finden.

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