Rickenbach LU erinnert an den Rückschnitt von Sträuchern
Wie die Gemeinde Rickenbach LU informiert, müssen Äste, Sträucher und Hecken entlang der Strassen zurückgeschnitten werden.
Durch das Sommerwetter sind Bäume, Hecken und Sträucher zur Freude deren Besitzer prächtig gediehen.
Leider offenbart dieses grosse Wachstum teilweise auch Gefahren für Strassen- und Trottoirbenützer.
Durch die Höhe der Pflanzen, das Herausragen von Sträuchern, Hecken, überhängenden Ästen und anderen Pflanzen auf Trottoir und Strasse wird die Übersicht beeinträchtigt.
Grundeigentümer und Gartenbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Pflanzen entlang der Strassen und Trottoirs aus Sicherheitsgründen rechtzeitig sowie ausreichend selber zurückzuschneiden oder die Arbeiten in Auftrag zu geben.
Die Sichtfreiheit muss unbedingt gewährleistet bleiben
Der Gemeinderat macht darauf aufmerksam, dass gemäss Strassengesetz die Gemeinde verpflichtet ist, diese Arbeiten auf Kosten des Grundeigentümers ausführen zu lassen, wenn diese nicht innert nützlicher Frist erledigt werden.
Gemäss Strassengesetz § 87 beträgt beispielsweise der Mindestabstand für Hecken und Sträucher zur Strasse 60 Zentimeter (auch in Quartieren).
Diese Normen sind strikt einzuhalten. Besonders im Bereich von Einmündungen, Kreuzungen, Zu- und Wegfahrten muss die Sichtfreiheit unbedingt gewährleistet bleiben.
Sofern Fremde verunfallen, drohen dem Grundeigentümer Schadenersatzansprüche.