Videoüberwachung in Tiefgarage Oberstufenschulanlage Beromünster
Der Gemeinderat hat die Verordnung über die Videoüberwachung in der Tiefgarage Oberstufenschulanlage Beromünster erlassen.
In der Tiefgarage der Sekundarschule, in der die Schüler und Schülerinnen ihre Fahrräder und Mofas parkieren können, kommt es immer wieder zu mutwilligen Sachbeschädigungen. Auch wurden schon Bremsen sabotiert und Räder gelockert, was unbemerkt zu gefährlichen Unfällen führen könnte.
Die Schulleitung hat sich daher entschieden, die Tiefgarage der Sekundarschule im Schulhaus St. Michael II neu während 24 Stunden pro Tag per Video zu überwachen. Die Aufnahmen werden sieben Tage aufbewahrt und danach automatisch gelöscht. Die Videoaufzeichnungen dürfen nur bei Verdacht eines Tatbestandes vom Rektor und Mitgliedern der Bildungskommission zusammen mit der IT-Person der Schule ausgewertet werden.
Bei Erhärtung des Verdachts und einem Vorliegen eines Tatbestandes werden allenfalls die Bilder an die Untersuchungsbehörden ausgehändigt. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie ist auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet.