Kontrolle auf illegalen Biketrails im Sihlwald

Wildinispark
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Region Thalwil,

Die Ranger der Stiftung Wildnispark Zürich haben am Wochenende vom 1./2. Juni zusammen mit der Kantonspolizei Zürich eine Kontrolle auf illegalen Biketrails im Sihlwald durchgeführt.

Suret
Ein Polizeiauto. - Polizei

Nicht nur im Sihlwald, sondern in allen Wäldern des Kantons Zürich gilt: Reiten und Radfahren ist nur auf befestigten Strassen und Wegen, nicht aber auf Trampelpfaden oder gar abseits der Wege, erlaubt. Dennoch gibt es im Sihlwald in der Nähe des Schweikhofs zwei Biketrails, die mitten durch den Wald führen und seit mehreren Jahren von Bikern befahren werden. Eine vorübergehend installierte Zählstelle registrierte zwischen 2200 und 2800 Fahrten pro Jahr. Mehrere Anstrengungen der Stiftung Wildnispark Zürich, die Nutzerinnen und Nutzer aufzuklären und das Befahren der illegalen Trails zu verhindern, blieben erfolglos.

Am vergangenen Wochenende führten die Ranger zusammen mit Kantonspolizisten eine Kontrolle durch. Die Ranger führten mit allen Personen Gespräche und haben diese über die Schädigung des Waldbodens und die Störung der Wildtiere durch das Fahren abseits der befestigten Strassen und Wege aufgeklärt sowie über das Schutzgebiet Sihlwald informiert. Insgesamt wurden mit 60 Personen Gespräche geführt und 7 Biker sowie 3 Fussgänger an das Statthalteramt des Bezirks Horgen verzeigt. Bereits 2018 fanden drei gemeinsame Kontrollen statt, bei denen 15 Personen verzeigt wurden.

Die Stiftung Wildnispark Zürich setzt im Auftrag des Kantons Zürich die kantonale Schutzverordnung für den Sihlwald um. Im Sihlwald stehen insgesamt 56 Kilometer Radwege zur Verfügung. Darunter gibt es auch schmalere Wege, die eine Alternative zu den illegalen Biketrails darstellen.

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