Aufhebung von Gräberfeldern in Oberwil BL
Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, gilt gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Oberwil für Erdeinzelgräber, Urneneinzelgräber und Erddoppelgräber eine Ruhedauer von 25 Jahren.
Für März 2025 ist die Räumung mehrere Gräberfelder vorgesehen. Diese Räumung betrifft die Urnenwand 1, Nr. 1–30.
Die Angehörigen werden gebeten, bis spätestens Ende Januar 2025 der Abteilung Einwohnerdienste mitzuteilen, falls die demontierte Urnenwandplatte von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden soll.
Nach Ablauf dieser Frist erlauben sich die Einwohnerdienste, über die Urnenwandplatte entschädigungslos zu verfügen.
Die Räumung betrifft neben Urnenwand auch mehrere Gräber
Die Räumung bezieht sich auch auf Erd-Einzelgräber Nr. 821–830, 118, Urnen-Einzelgräber Nr. 747–757, 897, Erd-Doppelgräber Nr. 1047–1052, 1131, 1165, 1172, Waldgrab Nr. 41 und Kindergrab Nr. 16.
Die Angehörigen werden gebeten, das Grab bis spätestens Ende Januar 2025 abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Frist erlauben sich die Einwohnerdienste, über das verbliebene Grabmal und die Pflanzen entschädigungslos zu verfügen.
Bei Fragen können sich Interessierte an die Abteilung Einwohnerdienste wenden.