Oberwil BL legt die offiziellen Fasnachtstage fest

Nau.ch Lokal
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Oberwil BL erklärt fünf offizielle Fasnachtstage mit verlängerten Öffnungszeiten und genehmigt Marschübungen sowie Cliquenbummel im gesamten Gemeindegebiet.

Neubau Gemeindehaus Oberwil
Neubau Gemeindehaus Oberwil. - Gemeinde Oberwil

Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, hat der Gemeinderat gestützt auf § 14 Absatz 3 des kantonalen Gastgewerbegesetzes die Tage Donnerstag, 27. Februar 2025, Samstag, 1. März 2025, Sonntag, 2. März 2025, Montag, 3. März 2025, und Sonntag, 9. März 2025 zu offiziellen Fasnachtstagen erklärt.

An diesen Tagen kann in den öffentlich zugänglichen Betrieben (Restaurants) und bei Anlässen (Gelegenheitswirtschaften) ohne besondere Bewilligung und zeitlich uneingeschränkt über die Polizeistunde hinaus gewirtet werden.

Öffentliche musikalische Unterhaltung sowie der Einsatz von Verstärkeranlagen im Aussenbereich werden im Zusammenhang mit Fasnachtsveranstaltungen ausserhalb der geltenden Nachtruhezeiten genehmigt.

Marschübungen und Bummelsonntage

Marschübungen dürfen vier Wochen vor der Basler Fasnacht, also vom 10. Februar 2025 bis 9. März 2025, ausserhalb des Siedlungsgebietes in Oberwil durchgeführt werden. Spielzeiten:

Die Spielzeiten sind von Montag bis Samstag jeweils von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 20 Uhr. An Sonntagen darf von 10 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr geübt werden.

An den drei der Basler Fasnacht folgenden Sonntagen darf auf dem gesamten Gemeindegebiet von 10.30 bis 22 Uhr getrommelt, gepfiffen und musiziert werden (Cliquenbummel). Der Gemeinderat wünscht allen Oberwiler Einwohnern eine schöne Fasnacht.

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