Therwil fordert Gartenbesitzer zum Baumrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Therwil mitteilt, werden alle Gartenbesitzer aufgefordert, ihre Gehölzpflanzen entlang von Strassen und Wegen entsprechend zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen. Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung.
Durch diese Umstände können Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Pflanzen und Gartenanlagen entlang von Strassen und Trottoirs dürfen die Verkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen.
Zweimal fünf Meter bei öffentlicher Beleuchtung
Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung und die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern müssen gewährleistet sein.
An öffentlichen Strassen dürfen überhängende Äste und Zweige bis auf eine Höhe von 4,50 Meter und bei öffentlichen Trottoirs bis auf eine Höhe von 2,50 Meter nicht über die Parzellengrenze hinausragen und sind zurückzuschneiden.
Bei der öffentlichen Beleuchtung ist beidseitig eine Breite von je fünf Meter freizuhalten.
Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen werden hiermit alle Gartenbesitzer höflich aufgefordert, ihre Gehölzpflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden.
Im Frühjahr ist Rückschnitt verboten
Optimal erfolgt der Rückschnitt im Frühherbst. Man kann dann einen Teil der Äste nutzen, um an geeigneten Stellen im Garten Haufen aufzuschichten. Damit hilft man damit zahlreichen Tierarten, Unterschlupf- und Überwinterungsmöglichkeiten zu finden.
Im Frühjahr (ab März) ist der Rückschnitt verboten; dies um Nester von Vögeln und andere Kinderstuben von Kleintieren weder zu zerstören noch freizulegen.
Gemeinde führt periodisch Kontrollen durch
Die Gemeinde nimmt periodisch Kontrollen im öffentlichen Raum vor und lässt den betroffenen Eigentümer eine Aufforderung zum Rückschnitt zukommen.
Bei Nichtbeachtung vorstehend genannter Regeln innert einer angemessenen Frist kann der Gemeinderat diese Massnahme auf Kosten der Eigentümerschaft vornehmen lassen.
Für Beratungen über Pflegemassnahmen oder für den Rückschnitt von Bäumen kann man sich an eine Gartenbaufirma wenden. Der Werkhof führt keine privaten Arbeiten aus.